Darlehensrechner

Kaufen und nur Zinsen zahlen – geht das?

Kostenlos wohnen – und am Ende sogar noch Geld bekommen!

Gelegentlich kommen Interessenten zu uns, die eine Immobilie kaufen und nur eine bestimmte Zeit besitzen möchten. Zum Beispiel die Familieneltern um die 50, die für die nächsten 15 Jahre ein größeres Heim suchen, sich nach Auszug der Kinder und Erreichen des Rentenalters aber wieder verkleinern möchte. Jemand, der aus beruflichen Gründen nur vorübergehend – etwa 10 Jahre – in Berlin bleiben will. Oder jemand, der sich eine vermietete Eigentumswohnung kaufen und sie nach 10-15 Jahren wieder mit Gewinn verkaufen will. Allen diesen Interessenten ist gemeinsam, dass sie nicht daran interessiert sind, das Darlehen ratierlich zu tilgen, sondern größtenteils erst bei dem geplanten Verkauf. Bis dahin möchten sie meist eine möglichst geringe Rate zahlen – am liebsten nur Zinsen.

Ein Beispiel: Ein 55-jähriger Mann möchte eine Wohnung für 500.000 Euro kaufen, und dazu ein Darlehen von 300.000 Euro aufnehmen. Das Darlehen hat einen Zinssatz von z.B. 2,4%. Das entspricht einem anfänglichen Zinsbetrag von 600 Euro im Monat. Mit 67 Jahren verkauft er die Wohnung wieder – und erlöst z.B. 800.000 Euro (das wäre nicht ungewöhnlich in Berlin). Man könnte nun meinen, er zahlt einfach monatlich 600 Euro Zinsen und tilgt sein Darlehen erst beim Verkauf, dann aber in einer Summe. Übrig blieben ihm nach Verkauf 300.000 Euro Veräußerungsgewinn. Er hat 86.400 Euro Zinsen gezahlt. Man kann also sagen, er hat kostenlos gewohnt und außerdem noch 213.600 Euro bekommen.

Die Idee ist gut – nicht wahr? Jahrelang wohnen im Eigentum für „Kleingeld“ – keine Miete, keine Mieterhöhung, keine Eigenbedarfskündigung – und am Ende noch ‚zigtausende als Veräußerungsgewinn mitnehmen.

Leider ist das aus regulatorischen Gründen nicht ganz einfach. Wenn du eine Bank direkt danach fragst, muss sie ablehnen.

Bank hat umfangreiche Pflichten zum Schutz von Verbrauchern

Die Bank ist nämlich gesetzlich verpflichtet, das Darlehen nur dann zu genehmigen, wenn der Mann es mit seinem Einkommen genauso gut auch in Raten tilgen könnte. Dabei wird Arbeitseinkommen i.d.R. nur bis zum 67. Lebensjahr berücksichtigt – Mieteinnahmen, Kapitalerträge und Renten natürlich länger. Das unser Mann dies in 12 Jahren aus eigener Kraft und nur aus Arbeitseinkommen schafft, ist eher selten.

In einigen Fällen ist es möglich, diese Auflage zu umsteuern. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn später weiteres Vermögen zur Tilgung in Aussicht gestellt werden kann. Man nennt dies im Banking „Exit-Szenario“. Etwas „in Aussicht zu stellen“ ist dabei das Kern- und Kunststück – der Begriff ist dehnbar und darüber hinaus subjektiv besetzt. Versuche es besser nicht selbst bei der Bank – das eine Sache für einen Profi.

Frage bei uns an

Am besten, du meldest dich – und wir prüfen gemeinsam, was in deinem Fall möglich ist.

(Foto: 40095223 | Copyright Monkey Business Images | Dreamstime.com)

 

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