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Baukindergeld – wer hat Anspruch, was bewirkt es?

Seit Oktober 2018 kann das neue Baukindergeld für die Baufinanzierung beantragt werden. Anspruch darauf haben – vereinfacht gesagt – Familien mit Kindern, die unter 18 Jahre alt und kindergeldberechtigt sind. Voraussetzung ist weiterhin der Ersterwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie, sowie ein zu versteuerndes Höchsteinkommen von 90.000 Euro bei einem Kind, sowie weiteren 15.000 Euro für jedes weitere Kind. Der Zuschuss beträgt jährlich 1.200 Euro je Kind und wird für maximal 10 Jahre gezahlt. Der Zuschuss kann nach Einzug in das Wohneigentum im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal) beantragt werden.

Wichtig zu wissen ist noch, dass die Bewilligung nur im Rahmen verfügbarer Bundesmittel erfolgt. Auf eine Förderung besteht daher kein Rechtsanspruch! Das Baukindergeld bewirkt daher lediglich eine Entlastung der Darlehensnehmer – es lässt sich etwa als Sondertilgung des Baudarlehens einsetzen. Wegen des fehlenden Rechtsanspruchs kann jedoch keine Beleihung/Kapitalisierung des Baukindergeldes zum Zeitpunkt der Finanzierung erfolgen – weshalb sich der Kreditspielraum durch das Baukindergeld leider nicht vergrößert.

Alle Details gibt es hier

 

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